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Besondere Kollekten

In den folgenden Sonntagsgottesdiensten haben einige der Kollekten wieder eine besondere Zweckbestimmung.
Das Bild zeigt ein mit Geld gefülltes Kollektenkörbchen auf einem weißen Sockel
Datum:
6. Apr. 2025
Von:
Winfried Vogt

An den folgenden Sonntagen gibt es folgende besondere Zweckbestimmungen für die Kollekte.

Sonntag, 6. April: Für das Bischöfliche Hilfswerk MISEREOR

Sonntag, 13. April: Für pastorale und soziale Dienste im Heiligen Land und für die Grabeskirche in Jerusalem

Sonntag, 20. April: Sonderkollekte für den Bauunterhalt unserer Kirchen

Sonntag, 27. April: Diaspora-Opfer der Kommunionkinder

Sonntag, 4. Mai: Kollekte für die Hohe Domkirche

 

Herzliche Empfehlung und Danke für Ihre Gabe.